Darf ich einen Baum auf meinem Grundstück einfach fällen?

In sehr vielen Fällen stehen Bäume in Deutschland unter Naturschutz.

Für eine geplante Baumfällung bzw. Baumpflege ist es daher zum Teil notwendig, dass Sie zuvor eine sogenannte „Baumfällgenehmigung“ beantragen. Diese behördliche Erlaubnis wird unter Umständen auch für Bäume erforderlich, die sich auf ihrem Grundstück befinden.

Erkundigen Sie sich bitte vor einer geplanten Baumfällung oder Baumpflege über die geltenden Baumschutzregelungen in Ihrer Region. Diese sind in Deutschland nicht einheitlichen geregelt, können jedoch in der Baumschutzsatzung beziehungsweise Baumschutzverordnung Ihrer Stadt oder Gemeinde nachgelesen bzw. beim zuständigen Amt vor Ort erfragt werden.