Wann ist der ideale Zeitraum für Baumarbeiten?
01.03. – 30.09. Vegetationsperiode
Während dieser Zeit ist ein starker Rückschnitt und die Fällung von geschützten Bäumen nur mit einer „Ausnahmegenehmigung“ möglich.
01.10. – 28.02. Fällperiode
Starke Rückschnitte und Baumfällung von geschützten Bäumen, sind in diesem Zeitraum grundsätzlich möglich. Sie benötigen in manchen Fällen (z.B. bei hochwertigen Laubbäumen) eine behördliche Erlaubnis, die sogenannte Baumfällgenehmigung. Bei Bedarf kümmern wir uns um alle Formalitäten.